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Mittwoch, den 06. Juli 2011 um 08:49 Uhr |
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Liebe Motorflieger,
aus gegebenem Anlaß möchte ich auf eine Bestimmung unserer Betriebsordnung hinweisen:
2.2. Abnahme von Mindestflugzeiten (Auszug)
Bei geplanter Nutzung von mehr als 3 Tagen (dabei maximal 1 Wochenende) ist die vorherige Zustimmung des Motorflugreferenten einzuholen.
Generell werden unsere Flugzeuge für einen Zeitraum von bis zu 3 Tagen ( dabei max. 1 Wochenende) überlassen. In Ausnahmefällen kann dieser Zeitraum nach Rücksprache mit dem Motorflugreferenten überschritten werden, wenn die Belange und Vorhaben der anderen Mitglieder nicht entgegenstehen. Die Zustimmung ist auch abhängig von der Anzahl der abgenommenen Flugstunden. Die Mindestabnahme beträgt dabei 1,5 Stunden, für Wochenend- und Feiertage 2 Stunden pro Tag.Diese Mindeststundenzahl wird in jedem Fall berechnet (außer bei Ausfällen aus technischen oder Wettergründen).
Einem Zeitraum von mehr als 1 Woche wird in der Regel nicht zugestimmt.
Viele Grüße Reinhardt Schneider (Motorflugreferent) |
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Dienstag, den 12. April 2011 um 07:23 Uhr |
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Moin Moin,
hier die "DEYSY - Cessna 172R - Kurzbedienanleitung Autopilot">aus dem Flughandbuch der D-EYSY. Die Datei ist dauerhaft unter Downloads Motorflug zu finden.
Haki Schneider |
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Sonntag, den 20. März 2011 um 11:29 Uhr |
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Liebe Motorflieger,
ich möchte auf diesem Wege noch einmal auf das neue Beschränkungsgebiet hinweisen, welches südlich unseres Flugplatzes eingerichtet wurde. Das Gebiet ist in der neuen Luftfahrtkarte (Blatt Hamburg 2011) ausgewiesen und damit gültig. Begründet wird das Gebiet mit der beabsichtigten Stationierung von unbemannten Flugkörpern (Dronen) auf dem Militärflugplatz Jagel. Ab wann das Gebiet aktiviert wird, ist noch nicht bekannt. Es empfieht sich aber, sich vor einem Einflug zur Vermeidung von (teuren) Luftraumverletzungen über den Aktivierungstatus zu informieren oder den Einflug zu vermeiden ( 2600 ft bis FL 100).
Reinhardt Schneider (Motorflugreferent) |
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Mittwoch, den 27. Oktober 2010 um 10:09 Uhr |
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Liebe LSVler/innen,
auf unserer gestrigen Vorstandssitzung wurde darüber gesprochen, dass einigen Mitgliedern (betrifft nur Inhaber eines BZF I oder AZF) noch immer nicht klar geworden ist, dass sie ohne eine vorübergehende Bescheinigung der Luftfahrt Landesbehörde (Bestätigung der englischen Sprachkenntnisse, gültig bis zum 31.12.2010 - also nur noch 2 Monate),
- seit den 1. Januar 2010 nicht außerhalb des deutschen Sprachraumes fliegen dürfen
und
- nach dem 31.12.2010 die Englisch-Sprechfunkprüfung komplett wiederholen müssen, wenn sie diese Berechtigung erhalten wollen.
Die vorübergehende Bescheinigung ist jetzt bei unserer Landesbehörde in Kiel zu beantragen. Wer dabei Unterstützung benötigt, möge sich an Ralf Wanger wenden.
Herzliche Grüße, Thomas
Hilfe: Download Formular zum Antrag der Bescheinigung des Nachweises der Sprachkenntnisse.
Ergänzungen von Enriko Kümmel: ->
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Freitag, den 24. September 2010 um 14:42 Uhr |
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Im Download Bereich gibt es zwei neue Formulare für unseren Mitglieder
Nachweis über erbrachte Arbeitsstunden 2010.pdf
Nachweis über erbrachte Arbeitsstunden 2011.pdf
Klaus Petersen Referent Technik |
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